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Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

    Liebe Eltern,

    in NRW hat man sich, im Rahmen der Entscheidungsfreiheit, dazu entschlossen, die Maskenpflicht in den Schulen bis zum 02.04.2022 aufrecht zu erhalten. Somit würde nur in der letzten Woche vor den Osterferien die Maskenpflicht an den Schulen wegfallen.

    Da die Infektionszahlen nach wie vor sehr hoch sind, möchten wir als Schule gerne eine Empfehlung für das Tragen einer Maske über den 02.04.2022 hinaus aussprechen. Zumindest sollten die Masken bis zum Beginn der Osterferien am 08.04.2022 getragen werden. Dieser Wunsch wurde auch auf der Schulkonferenz am 15.03.2022 geäußert.

    Wir hoffen sehr, dass Sie diese Entscheidung mittragen und uns in der Umsetzung unterstützen.

    Im Anhang finden Sie das Schreiben des Ministeriums zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Goerdt und Antje Ehrhardt